Ihre Fragen - unsere Antworten

Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft im MTV ist nicht auf eine bestimmte Dauer festgelegt und verlängert sich mit jedem Kalenderjahr automatisch um ein weiteres Kalenderjahr, unabhängig vom Zeitpunkt eines Beitritts. Das heißt, zur Beendigung muss die Mitgliedschaft gekündigt werden.

Sowohl ein Austritt aus dem MTV (Hauptverein) als auch von einer einzelnen Abteilung ist für Erwachsene nur zum jeweiligen Jahresende (31.12.) möglich. Die Hauptvereinsmitgliedschaft muss zusätzlich mindestens sechs Monate bestehen, um gekündigt werden zu können. Hierzu ist Ihre schriftliche Kündigung (per Brief oder E-Mail an info@mtv-muenchen.de) erforderlich, die bis spätestens 1 Monat vor Ablauf des Jahres nachweislich bei uns in der Geschäftsstelle eingegangen sein muss. Wir senden in jedem Fall eine schriftliche Bestätigung an Sie zurück (deswegen geben Sie bitte immer Ihre aktuelle Adresse mit an). Wenn Sie keine Rückmeldung bekommen, wenden Sie sich lieber noch einmal an uns, um sicher zu stellen, dass Ihre Kündigung uns erreicht hat. Nur mit dieser Bestätigung und mit ausgeglichenem Kontostand (d.h. es besteht kein Beitragsrückstand), wird die Kündigung wirksam.

Der Austritt vom Hauptverein und aus einer einzelnen Abteilung ist für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren ebenfalls nur zum Jahresende und beim Hauptverein erst nach sechsmonatiger Mitgliedschaft möglich. Möglich ist allerdings ein Abteilungswechsel zum 30.06., d.h. wenn ein Kind / ein Jugendlicher aus einer Abteilung aus- und gleichzeitig in eine andere Abteilung eintritt. Auch hier gilt die schriftliche Frist von einem Monat.

In den Programmen der Kindersportschule und der Kinder-/Jugendkletterkurse ist der Austritt schuljahresbedingt statt zum 30.6. zum 31.7. möglich. Auch hier muss die Austrittsabsicht schriftlich und bis zu einem Monat im Voraus erfolgen.

Registriere Dich ganz einfach im Mitglieder-Login-Bereich und buche deine zusätzliche Sportart. Du musst nicht mehr das gesamte Anmeldeformular vom Mitgliedsantrag ausfüllen.

Wenn Sie aus München wegziehen und somit nicht mehr an unserem Sportprogramm teilnehmen können, besteht die Möglichkeit eines vorzeitigen Vereinsaustritts. Hierfür ist jedoch erforderlich, dass Sie uns Ihren Wegzug nachweisen (in der Regel durch eine Kopie der Meldebestätigung am neuen Wohnort). Wir werden Ihnen dann – wie bei der Kündigung - den Austritt zu dem aus dem Nachweis hervorgehenden Datum bestätigen und den für die Zeit nach Ihrem Austritt bereits bezahlten Beitrag zurückerstatten.

Bitte beachten Sie, dass wir eine Kündigung bzgl. eines Wohnortwechsels nur für maximal drei Monate rückwirkend berücksichtigen können. Teilen Sie uns diesen also möglichst zeitnah mit.

Für genau diese drei Fälle können wir Sie vom Beitrag befreien. Wenn Sie aufgrund von Verletzung oder Krankheit längere Zeit (mindestens einen Monat) keinen Sport ausüben können, legen Sie uns ein ärztliches Attest vor, aus welchem sowohl die Sportunfähigkeit als auch der Zeitraum dafür hervorgeht.

Bei Schwangerschaft reichen Sie uns einen Nachweis ein, aus dem der voraussichtliche Entbindungstermin hervorgeht. Wir können Sie max. drei Monate vor dem Entbindungstermin und max. sechs Monate nach dem Entbindungstermin beitragsfrei führen.

Und wenn Sie für längere Zeit nicht im Lande sind (mind. ein Monat), lassen Sie uns einen Nachweis über die Dauer der Abwesenheit von München zukommen.

Die Nachweise müssen bei uns bis spätestens drei Monate nach dem Ereignis eingehen, damit wir sie berichtigen können. Bereits gezahlte Beiträge für diese Zeiträume werden als Guthaben auf Ihrem Beitragskonto gutgeschrieben.

 

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