Verletzt, schwanger, Ausland - wann und wofür gibt es Beitragsbefreiung?
Für genau diese drei Fälle können wir Sie vom Beitrag befreien. Wenn Sie aufgrund von Verletzung oder Krankheit längere Zeit (mindestens einen Monat) keinen Sport ausüben können, legen Sie uns ein ärztliches Attest vor, aus welchem sowohl die Sportunfähigkeit als auch der Zeitraum dafür hervorgeht.
Bei Schwangerschaft reichen Sie uns einen Nachweis ein, aus dem der voraussichtliche Entbindungstermin hervorgeht. Wir können Sie max. drei Monate vor dem Entbindungstermin und max. sechs Monate nach dem Entbindungstermin beitragsfrei führen.
Und wenn Sie für längere Zeit nicht im Lande sind (mind. ein Monat), lassen Sie uns einen Nachweis über die Dauer der Abwesenheit von München zukommen.
Die Nachweise müssen bei uns bis spätestens drei Monate nach dem Ereignis eingehen, damit wir sie berichtigen können. Bereits gezahlte Beiträge für diese Zeiträume werden als Guthaben auf Ihrem Beitragskonto gutgeschrieben.