Wann und wie endet die Mitgliedschaft?
Die Mitgliedschaft im MTV ist nicht auf eine bestimmte Dauer festgelegt und verlängert sich mit jedem Kalenderjahr automatisch um ein weiteres Kalenderjahr, unabhängig vom Zeitpunkt eines Beitritts. Das heißt, zur Beendigung muss die Mitgliedschaft gekündigt werden.
Sowohl ein Austritt aus dem MTV (Hauptverein) als auch von einer einzelnen Abteilung ist für Erwachsene nur zum jeweiligen Jahresende (31.12.) möglich. Die Hauptvereinsmitgliedschaft muss zusätzlich mindestens sechs Monate bestehen, um gekündigt werden zu können. Hierzu ist Ihre schriftliche Kündigung (per Brief oder E-Mail an info@mtv-muenchen.de) erforderlich, die bis spätestens 1 Monat vor Ablauf des Jahres nachweislich bei uns in der Geschäftsstelle eingegangen sein muss. Wir senden in jedem Fall eine schriftliche Bestätigung an Sie zurück (deswegen geben Sie bitte immer Ihre aktuelle Adresse mit an). Wenn Sie keine Rückmeldung bekommen, wenden Sie sich lieber noch einmal an uns, um sicher zu stellen, dass Ihre Kündigung uns erreicht hat. Nur mit dieser Bestätigung und mit ausgeglichenem Kontostand (d.h. es besteht kein Beitragsrückstand), wird die Kündigung wirksam.
Der Austritt vom Hauptverein und aus einer einzelnen Abteilung ist für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren ebenfalls nur zum Jahresende und beim Hauptverein erst nach sechsmonatiger Mitgliedschaft möglich. Möglich ist allerdings ein Abteilungswechsel zum 30.06., d.h. wenn ein Kind / ein Jugendlicher aus einer Abteilung aus- und gleichzeitig in eine andere Abteilung eintritt. Auch hier gilt die schriftliche Frist von einem Monat.
In den Programmen der Kindersportschule und der Kinder-/Jugendkletterkurse ist der Austritt schuljahresbedingt statt zum 30.6. zum 31.7. möglich. Auch hier muss die Austrittsabsicht schriftlich und bis zu einem Monat im Voraus erfolgen.