Wie und wann ist der Beitrag zu zahlen?
Die Beiträge werden alle sechs Monate zu Beginn eines jeden Kalenderhalbjahres (Januar und Juli) im Voraus fällig und mittels SEPA-Mandat von Ihrem Konto eingezogen. Bitte sorgen Sie zu diesen Terminen für ausreichend Kontodeckung, um Rücklastschriftkosten zu vermeiden, und teilen Sie uns Änderungen Ihrer Kontodaten rechtzeitig mit.
Fällt Ihr Eintritt nicht gerade mit einem Halbjahresbeginn zusammen, wird der erste Beitrag außerhalb dieser Termine erhoben (ca. 4 Wochen nach Eintritt). Als Erstbeitrag wir Ihnen in diesem Fall der anteilige Beitrag in diesem Halbjahr sowie die Aufnahmegebühr berechnet. Sobald das nächste Halbjahr beginnt, erfolgt dann der turnusmäßige Einzug der Halbjahresbeiträge.